Neue Produkte oder Produktionsverfahren

Innovationsfinanzierung

Was ist die “Innovationsfinanzierung 4.0”?

Grundlage der „Innovationsfinanzierung 4.0“ ist der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, welche das Förderdarlehen von der L-Bank erhält und in eigenem Namen an das Unternehmen ausbezahlt.
Das Programm besitzt vier Förderbausteine mit den Fördermöglichkeiten: „Innovative Vorhaben“, „Digitalisierungsvorhaben“, „Innovative Unternehmen“ und speziell für Baden-Württemberg „Wertschöpfungskette Mobilität“.
Im Schwerpunkt Innovative Unternehmen ist der komplette Kapitalbedarf unabhängig von einem konkreten Innovationsprojekt finanzierbar. Auch Existenzgründungen werden gefördert.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe mit maximal 249 Beschäftigten sowie 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme (siehe KMU-Definition der Europäischen Kommission), Ihr Unternehmen gilt als größeres Unternehmen, befindet sich aber mehrheitlich im Privatbesitz und hat einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. Euro.
In einigen Bereichen bestehen weitergehende Anforderungen, etwa beim Teilprogramm für innovative Unternehmen. Die jeweils aktuellen Bedingungen sind dem entsprechenden Merkblatt Innovationsfinanzierung 4.0 (L-Bank) zu entnehmen.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden allgemeine Innovations- und Digitalisierungsvorhaben, Vorhaben innovativer Unternehmen sowie Innovationsvorhaben entlang der Wertschöpfungskette Mobilität. Exemplarisch zu nennen sind hierbei die Entwicklung oder Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen, die Einführung medienbruchfreier (Produktions-)Systeme, die Implementierung additiver Fertigungsverfahren, die Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung, die Einführung digitaler Vertriebskanäle und vieles mehr.
Der für eine Förderung erforderliche Innovationsgrad ist hierbei im Vergleich zu Zuschussförderungen geringer, insbesondere muss in der Regel lediglich die „Neuheit“ für das antragstellende Unternehmen, bspw. jedoch nicht gegenüber dem Stand der Technik, gegeben sein.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens, das über die jeweilige Hausbank ausgegeben wird sowie ggf. durch einen Tilgungszuschuss. Möglich sind Darlehensbeträge von mindestens 10.000 bis maximal 5 Mio. Euro, bei großen Unternehmen bis zu 25 Mio. Euro. Es sind Laufzeiten von 5, 7 bzw. 10 Jahren möglich.
Seit dem 18.09.2023 gibt es zusätzliche beihilfefreie Programmvarianten für KMU und größere Unternehmen. Das bedeutet mehr Flexibilität und Anpassungsfähigkeit für Ihr Unternehmen! Allerdings gibt es dafür keinen Tilgungszuschuss.
Der Zinssatz wird durch die Hausbank in Abhängigkeit der Einstufung des Unternehmens in eine Bonitäts- und Besicherungsklasse festgelegt. Hierbei sind durch die L-Bank Zinsobergrenzen vorgegeben.

 Wann und wo stellt man den Antrag?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, welche das Förderdarlehen von der L-Bank erhält und in eigenem Namen an das Unternehmen ausbezahlt.
Erst wenn der Förderantrag bei der Hausbank unterschrieben ist, kann das Unternehmen mit dem Vorhaben beginnen und Aufträge vergeben oder Verträge abschließen.
Gegenüber früheren Programmen hat sich die Beantragung nochmals deutlich vereinfacht, da keine Projektbeschreibung mehr zu erstellen ist. Während deren Formulierung in der Vergangenheit teilweise eine erhebliche Hürde darstellte, besteht die Vorhabenbeschreibung künftig im Wesentlichen im Ankreuzen einer Vorhabens- sowie Unternehmenskategorie. Für den Fall, dass die Hausbank für die technische Risikoabschätzung einen externen Sachverständigen benötigt, gewähren L-Bank und Bürgschaftsbank hierfür auf Wunsch eine pauschale Vergütung.

Was ist noch zu beachten?

Förderdarlehen sind abzugrenzen von Zuschussprogrammen, wie beispielsweise dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand oder den Innovationsgutscheinen Baden-Württemberg.
Vereinfacht zusammengefasst erhalten Unternehmen über Zuschussprogramme einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, während die Förderung bei einem Darlehen in der Regel in Form von Zinsverbilligung sowie Tilgungszuschüssen besteht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschuss- und Darlehensprogramme kombiniert werden. Entscheidend ist in erster Linie, dass die sogenannte Beihilfeintensität nicht überschritten wird. Wird eine Kombination verschiedener Programme angestrebt, sprechen Sie bitte die jeweiligen Fördergeber frühzeitig und aktiv an.

Woher bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

Für Fragen zur Innovationsfinanzierung 4.0 bzw. deren Beantragung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und bei der Antragstellung.
Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie auf der Website der L-Bank.