Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Was wird gefördert?

Gefördert werden in Deutschland durchzuführende Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten (FuE-Aktivitäten) und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
  • FuE-Einzelprojekte einzelner Unternehmen;
  • FuE-Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen;
  • FuE-Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung
  • Management von Innovationsnetzwerken aus mindestens sechs Unternehmen
  • Durchführbarkeitsstudien (z. B. Vorstudien, Tests, Untersuchungen zum Stand der Wissenschaft, Analyse des Marktpotenzials)
  • Leistungen zur Markteinführung
    • Innovationsberatung – z. B. Wissenstransfer, gewerbliche Schutzrechte, Anwendung von Normen
    • Dienstleistungen – z. B. Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Marktforschung, Zertifizierungen
    • Messeauftritte, Beratungen zum Produktdesign und zur Vermarktung

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind…
...für FuE-Einzelprojekte:
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten
  • weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten, die mit mindestens einem KMU mit ZIM-Förderung kooperieren
...für Kooperationsprojekte:
  • siehe oben FuE-Einzelprojekte
  • Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens.
...für das Management von Innovationsnetzwerken:
  • die von mindestens sechs beteiligten Unternehmen beauftragte Einrichtung, z. B. eine am Netzwerk beteiligten Forschungseinrichtung, eine externe Einrichtung.
...für Durchführbarkeitsstudien:
  • Unternehmen nicht älter als 10 Jahre (junge Unternehmen)
  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
  • Erstbewilligungsempfänger von ZIM-Projekten, die in den letzten drei Jahren nicht über anderer Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU gefördert wurden
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und maximal 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme, sowie Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), insofern diese mit einem klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) kooperieren.
...für Leistungen zur Markteinführung:
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren ZIM-Projekte bewilligt werden
  • für einige Leistungen darüber hinaus auch weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und mit weniger als 1.000 Beschäftigten, die mit mindestens einem KMU mit ZIM-Förderung kooperieren

Wie wird gefördert und wie hoch sind die zuwendungsfähigen Kosten?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Zuschüsse werden in Abhängigkeit der Unternehmensgröße gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen pro Unternehmen maximal 550.000 Euro bei Einzelprojekten und 450.000 Euro bei Kooperationsprojekten von Unternehmen.
Für Forschungseinrichtungen betragen die zuwendungsfähigen Kosten maximal 220.000 Euro.
Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf maximal 2.300.000 Euro begrenzt.
Bei nationalen ZIM-Innovationsnetzwerken kann die Förderung bis zu 420.000 Euro betragen, bei internationalen bis zu 520.000 Euro.
Förderfähige Kosten sind die für ein Projekt anfallenden Personalkosten. Alle übrigen projektbezogenen Kosten werden für Unternehmen auf maximal 100 % der Personalkosten begrenzt.
Kosten für Aufträge an Dritte sind bis zur Höhe von 25 % der Personalkosten, bei Innovationsnetzwerken bis zu 25 % der Gesamtkosten förderfähig.
Bei Durchführbarkeitsstudien sind mindestens 10 % und maximal 80 % der Personalkosten von Aufträgen an wissenschaftliche qualifizierte Dritte förderfähig. Die maximal zuwendungsfähigen Kosten liegen für ein Unternehmen bei 100.000 Euro, für Kooperationsprojekte bei maximal 200.000 Euro
Bei Leistungen zur Markteinführung sind die projektbezogenen Kosten der Unternehmen für an Dritte vergebene Leistungen förderfähig. Die maximal zuwendungsfähigen Kosten betragen 60.000 Euro.
ACHTUNG: Ein Unternehmen kann auch mehrmals gefördert werden. Allerdings ist die Anzahl der Bewilligungen auf zwei FuE-Projekte innerhalb von 12 Monaten begrenzt.

Wie hoch sind die Fördersätze?

Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
Unternehmensgröße
Einzelprojekte
Kooperations- projekte
Kooperationsprojekte mit ausländischen Partnern
Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen
45 %
55 %
60 %
kleine junge Unternehmen (<10 Jahre)
45 % 
50 %
60 %
Kleine Unternehmen
40 %
45 %
55 %
Mittlere  Unternehmen
35 %
40 %
50 %
Unternehmen bis  500 Beschäftigte
25 %
30 %
40 %
Unternehmen bis  1.000 Beschäftigte
---
30 %
40 %
Die Förderquote für Durchführbarkeitsstudien beträgt zwischen 70 % und 50 %, je nach Unternehmensgröße.
Die Förderquote für Leistungen zur Markteinführung liegt bei 50 %.

Wo stellt man den Antrag?

Formulare für die Antragsstellung sind unter www.zim.de verfügbar. Je nach Projektform (Einzel- oder Kooperationsprojekte) werden die Anträge bei den entsprechenden Projektträgern eingereicht.
ACHTUNG: Bei Kooperationsprojekten sollten die Anträge der beteiligten Antragsteller möglichst gemeinsam eingereicht werden.

Wann stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beträgt in der Regel ca. drei Monate. Es kann jedoch auf eigenes Risiko bereits nach Antragseingang beim Projektträger mit dem Vorhaben begonnen werden.

Was ist sonst noch zu beachten?

Das Programm läuft bis zum 31.12.2024. Anträge müssen bis spätestens zu diesem Zeitpunkt gestellt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie online unter: www.zim.de.