Patentförderung und Verwertung

WIPANO

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der naturwissenschaftlich/technischen Berufe mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder maximal 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen, die erstmals ihre FuE-Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster) absichern wollen bzw. deren letzte Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung länger als fünf Jahre zurückliegt.
  • LP1 Grobprüfung der Erfindung
  • LP2 Detailprüfung der Erfindung
  • LP3 (Strategie-)Beratung und Koordinierung zur Patentanmeldung
  • LP4 Patentanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte)
  • LP5 Aktivitäten zur Verwertung einer Erfindung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die maximale Förderung beträgt 16.575 Euro von insgesamt 33.150 Euro zuwendungsfähigen Kosten, maximal
  • 375 Euro für LP1
  • 1.200 Euro für LP2
  • 2.000 Euro für LP3
  • 10.000 Euro für LP4
  • 3.000 Euro für LP5

Wie sind die Konditionen?

Gefördert werden 50 % der zuwendungsfähigen Kosten für jedes Leistungspaket. Nicht in Anspruch genommene Mittel durchgeführter Leistungspakete können für Mehrkosten in anderen Leistungspaketen verwendet werden, ausgenommen ist das LP4.
Die Dienstleistungen in den einzelnen Leistungspaketen müssen von qualifizierten externen Dienstleistern bzw. Patentanwälten (LP4) übernommen werden. Als Ergebnis von LP1 und LP2 empfiehlt der Dienstleister eine Fortführung oder einen Abbruch des Projekts. LP1, LP2 und LP4 sind zwingend durchzuführen, vorausgesetzt es gibt keine Abbruchempfehlung durch den Dienstleister, dann können auch nur LP1 und LP2 durchgeführt und abgerechnet werden. Wird eine Auslandsanmeldung durchgeführt, ist auch das LP3 zwingend.

Wo stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss mit dem elektronischen Formular-System "easy-online" erstellt werden und im Anschluss unterschrieben per Post übermittelt werden. 

Wann stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Die Förderung wird erst am Ende des Projekts gewährt.

Was ist sonst noch zu beachten?

Alle in Anspruch genommenen Leistungspakete müssen innerhalb von 24 Monaten durchgeführt und abgerechnet werden.