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Invest BW Innovationsförderung - Neue Ausschreibung mit Stichtag 10. Oktober!

Tipp: Am 18.09.2025 um 10:00 Uhr bietet Invest BW ein Webinar an, in dem z. B. der Prozess zur Skizzeneinreichung und andere wichtige Themen rund um die Erstellung und Einreichung Ihrer Skizze erläutert werden. → Anmeldung

Was wird gefördert?

Gefördert werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einschließlich Prozessinnovationen bzw. nicht-technische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen.
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die wesentliche technologische Fortschritte in den Bereichen „Medizinische Innovationen, Gesundheitsdatennutzung, New Food und Standortresilienz“ sowie „Materialien, Ressourcen, GreenTech und Bioökonomie“ ermöglichen.
Förderfähig sind Einzelvorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben mit mehreren Projektpartnern.

Wer wird gefördert?

Einzelvorhaben:
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Verbundvorhaben:
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem/den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig (gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO)
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Invest BW-Förderung erhalten haben, entweder als Einzelvorhaben oder bei Verbundvorhaben als Konsortialführer.

Was sind die Entscheidungskriterien für eine Förderung?

  • Fachlicher Bezug zum aktuell geltenden Förderaufruf – Das Vorhaben soll maßgeblich dazu beitragen, die in diesem Förderaufruf festgelegten Ziele und Anforderungen unter Nr. 3 zu erfüllen.
  • Innovationshöhe – Wesentlich sind z. B. Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenzierung zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz – z. B. Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung).
  • Anreizeffekt – z. B. Der Förderbedarf muss begründet sein. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts – z. B. Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und sparsamer Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
  • Verwertungsperspektive – z. B. Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers absehbar erhöhen.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten – z. B. Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, überzeugende Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt

In welchem Zeitraum muss ein Projekt umgesetzt werden?

Geförderte Vorhaben müssen innerhalb von 24 Monaten nach Beginn des Vorhabens abgeschlossen sein.
ACHTUNG: Mit den Vorhaben darf frühestens nach Bewilligung der Förderung begonnen werden!

Wie hoch sind Förderung und Förderquoten?

Es können Zuwendungen bis zu 650.000 Euro für Einzelvorhaben, bzw. 1.300.000 Euro für Verbundvorhaben (max. 650.000 Euro pro Verbundpartner) gewährt werden.
Bei Antragstellenden, die auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gefördert werden können, sind Zuschüsse von bis zu 300.000 Euro pro Unternehmen möglich.
Es gelten folgende Förderquoten:
Unternehmensgröße Quote
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro) 45 %
Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro) 35 %
Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten 25 %
Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten 15 %
*Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Welche Kosten werden gefördert?

Gefördert werden Personalkosten. Diese können Unternehmen je nachgewiesenem Personenmonat (entspricht 160 Stunden bei stundenweiser Aufzeichnung) für eigenes, fest angestelltes geltend machen.
Als zuwendungsfähige Personalkosten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können für eigenes, fest angestelltes Personal ab bestimmten Schwellwerten Pauschalbeträge in Ansatz gebracht werden,
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl sind verbundene Unternehmen bzw. ggf. Partnerunternehmen jeweils mit zu berücksichtigen.
Mit den Personalausgaben sind bei Unternehmen alle übrigen projektbezogenen Ausgaben außer Fremdleistungen abgegolten.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Erste Stufe: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Bis zum 10.10.2025, 13 Uhr, können Unternehmen Projektskizzen über des elektronische Antragsportal des Projektträgers einreichen. Der Umfang sollte 10 Seiten zzgl. Arbeitsplan nicht überschreiten.
Die Projektskizze sollte enthalten:
  • Gesamtziel des Vorhabens
  • Beschreibung des Projektteams
  • Stand der Wissenschaft und Technik bzw. Ausgangssituation
  • Wirtschaftliche Verwertung
  • Schutzrechtslage
  • Ausführliche Beschreibung des Vorhabens
  • Arbeitsplan

Zweite Stufe: Förderantrag und Bewilligungsverfahren

Einreichende von positiv bewerteten Projektskizzen werden aufgefordert, über das Antragsportal einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Frist dafür wird den Antragstellenden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.

Wo gibt es die Antragsunterlagen?

Alle weiteren Informationen, die Förderaufrufe für die Förderung von Einzelvorhaben und Verbundvorhaben, die Verwaltungsvorschrift, FAQs sowie die Antragsunterlagen zur Invest BW-Förderung finden Sie unter

Erste Hilfe Workshop für den Cyber-Notfall

Cyber-Resilienz ist Führungsaufgabe – nicht nur IT-Thema
Warum Organisationen strukturell vorbereitet sein müssen, wenn technische Sicherheit nicht mehr ausreicht.
Cyberangriffe gehören längst zum Alltag vieler Unternehmen. Die technischen Schutzmaßnahmen werden kontinuierlich verbessert: Firewalls, Backups, Multi-Faktor-Authentifizierung und Endpoint-Security sind heute weit verbreitet. Doch trotz aller Technik bleibt eine zentrale Schwachstelle oft ungeschützt: die Organisation selbst.

Denn wenn ein Angriff erfolgreich war – etwa durch Ransomware, Datendiebstahl oder Systemmanipulation – entscheidet sich in wenigen Stunden, ob ein Unternehmen nur betroffen ist oder auch handlungsunfähig wird. Und diese Fähigkeit zur Handlungsfähigkeit liegt selten in der IT – sondern in der Führung.

Sicherheit schützt. Resilienz trägt.

Die wichtigste Unterscheidung in der heutigen Sicherheitslage lautet: Sicherheit schützt vor dem Vorfall – Resilienz sorgt dafür, dass man danach noch agieren kann.

In vielen Unternehmen fehlt ein gemeinsames Verständnis darüber, was eigentlich ein Notfall ist, wie sich Krise vom Tagesbetrieb unterscheidet, wer im Ernstfall welche Verantwortung trägt – und wie Kommunikation unter Druck funktionieren soll.

In dieser Lücke liegt das Risiko – und genau hier beginnt die Arbeit von sparrow42.

Unsere Aufgabe als sparrow42: Struktur statt Unsicherheit
Wir sind darauf spezialisiert, Organisationen auf den Punkt widerstandsfähiger zu machen – mit dem Fokus auf Führung, Klarheit und Umsetzungskompetenz.

Unsere Rolle in der gemeinsamen Resilienz-Stärkung

  • Wir schaffen ein gemeinsames Verständnis im Top-Management, was Cyber-Resilienz bedeutet – jenseits technischer Details.
  • Wir moderieren den Austausch zwischen IT und Geschäftsleitung, übersetzen zwischen beiden Welten und schaffen eine klare Verantwortungsstruktur.
  • Wir definieren mit Ihnen, was Notfall, Krise und Tagesgeschäft in Ihrem Haus bedeuten – konkret, realistisch und umsetzbar.
  • Wir strukturieren den internen Notfallstab, benennen Verantwortliche und sorgen dafür, dass jede Rolle weiß, was sie im Ernstfall zu tun hat.
  • Wir helfen dabei, mit wenigen, aber entscheidenden Maßnahmen handlungsfähig zu bleiben – und das innerhalb kürzester Zeit.
Cyber-Resilienz ist keine Frage von Technologie – sondern eine Frage von Haltung, Klarheit und Führung. Genau hier setzen wir an.

Technische Einschätzung: Die 98%-Analyse durch unseren Partner

Damit Management und IT fundierte Entscheidungen treffen können, braucht es eine realistische Einschätzung der aktuellen Sicherheitslage. Unser technischer Partner palinkas.digital übernimmt diese Aufgabe: in Form einer strukturierten 98%-Analyse, die die fünf wichtigsten Schutzmaßnahmen bewertet – praxisnah, fokussiert und verständlich aufbereitet.

In einem kurzen Online-Gespräch mit der IT-Leitung werden unter anderem folgende Punkte geprüft:
  • Backup- und Wiederherstellungsfähigkeit
  • Zugangsschutz und Identitätsmanagement
  • Angriffsvektoren und Abwehrmechanismen
  • Monitoring und Alarmierung
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Diese Analyse liefert den Einstiegspunkt für alle weiteren organisatorischen Entscheidungen.

Von der Erkenntnis zur Handlungsfähigkeit

Im Mittelpunkt steht ein kompakter Vor-Ort-Workshop mit Geschäftsführung und IT, moderiert von sparrow42. Ziel ist es, die Organisation im Notfall handlungsfähig zu machen – mit klaren Rollen, definierten Prozessen und abgestimmter Kommunikation.

Kerninhalte des Workshops:

  • Gemeinsames Verständnis von Resilienz, Notfall und Verantwortung
  • Aufstellung und Aufgaben des internen Notfallstabs
  • Planung der Kommunikation – intern, extern, medienseitig
  • Priorisierung aller Maßnahmen in einer konkreten Cyber-Roadmap:
    • Sofort (innerhalb von 30 Tagen)
    • Mittelfristig (90 Tage)
    • Strategisch (360 Tage)
Am Ende entsteht ein handlungsfähiges Gesamtbild – getragen von der Organisation, nicht nur der Technik.

Greifbares Ergebnis: Der "Rote cyberNOTFALL-Ordner"

Alle Erkenntnisse und Beschlüsse aus dem Workshop werden im Anschluss durch uns aufbereitet und in einem physischen „Roten cyberNOTFALL-Ordner“ dokumentiert. Dieser enthält:
  • Rollenbeschreibungen
  • Kontaktlisten
  • Kommunikationsrichtlinien
  • Checklisten für Notfälle
  • Die abgestimmte Maßnahmen-Roadmap
Der Ordner wird postalisch zugestellt – als robustes, sofort nutzbares Instrument, auch dann, wenn IT-Systeme ausgefallen sind.

Fazit: Resilienz beginnt in der Führung

Cyber-Resilienz ist kein Spezialthema der IT – sondern integraler Bestandteil von unternehmerischer Verantwortung.

sparrow42 unterstützt Organisationen dabei, ihre Strukturen so auszurichten, dass sie nicht nur geschützt, sondern auch vorbereitet sind.

Denn in der Krise entscheidet nicht, wer die besten Tools hat – sondern wer klar, schnell und wirksam handeln kann.

Weitere Informationen zum Workshopformat und Kontaktaufnahme unter: https://www.sparrow42.com/digiz-workshop

Urkundenübergabe PlanB

Die PlanB. GmbH mit Sitz in Hüttlingen ist seit über sechs Jahren ein aktiver Bestandteil des digiZ-Netzwerks. Nun wurde dem Unternehmen offiziell die Netzwerkurkunde überreicht und für die langjährige Unterstützung und Zusammenarbeit gedankt.
Mit über 180 Mitarbeitenden zählt PlanB. zu den führenden Digitalisierungspartnern in Deutschland und über die Region Ostwürttemberg hinaus. Das Unternehmen unterstützt Unternehmen bei der digitalen Transformation – von der Analyse bestehender Prozesse über individuelle Softwarelösungen bis hin zur Einführung neuer Technologien in der Produktion mit KI und Cyber Security. Der Fokus liegt dabei auf maßgeschneiderten Anwendungen, agilen Projektmethoden und einer konsequenten Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Anwender.
Die enge Zusammenarbeit im digiZ-Netzwerk bietet sowohl für PlanB als auch für das digiZ. wertvolle Möglichkeiten zum fachlichen Austausch und zur Entwicklung gemeinsamer Digitalisierungsprojekte. Als innovativer Impulsgeber trägt das Unternehmen aktiv zur digitalen Zukunft der Region bei.
"Die Mitgliedschaft im digiZ-Netzwerk ermöglicht es uns, gemeinsam mit starken Partnern die Themen Künstliche Intelligenz und Cyber Security in der Region voranzutreiben. Der offene Austausch und die Zusammenarbeit im Netzwerk sind für uns ein entscheidender Innovationstreiber, um zukunftsweisende Lösungen für Unternehmen zu entwickeln und gleichzeitig die digitale Sicherheit zu stärken. So gestalten wir aktiv die digitale Zukunft Ostwürttembergs mit." — Tobias Schmailzl, Geschäftsführer PlanB. GmbH